Kinder unter zehn Jahren haften bei Fahrradunfall
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17.04.2020 | 15:56 Uhr
Auch ein Kind kann dafür haftbar gemacht werden, wenn beim Fahrradfahren ein Unfall passiert. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor. In dem Fall wurde eine Frau verletzt und verklagte das Kind auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Ein achtjähriges Mädchen fuhr auf einer Uferpromenade mit dem Fahrrad. Die Eltern liefen einige Meter hinterher. Während der Fahrt drehte sich das Kind zu den Eltern um. Dabei wäre es beinahe mit zwei Fußgängerinnen zusammengestoßen.
Zwei ältere Damen, die ihr im Weg stehen springen beiseite. Eine von ihnen fällt von der Uferpromenade auf einen Betonsteig und verletzt sich am Sprunggelenk. Insgesamt fordert sie 6.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Eltern hatten zuvor versucht, das Kind zu warnen.
Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Eine erste Klage der verletzten Frau war nicht erfolgreich. Das Oberlandesgericht Celle hat in zweiter Instanz das Kind zur Zahlung verurteilt. Die Eltern hätten demnach ihre Sorgepflicht nicht verletzt. Deshalb werden sie nicht belangt.
Die Richter sagen: Das Kind muss in dem Moment vorausschauend denken. Es heißt: Aufpassen und auf die anderen Leute gucken.
Da das Kind bereits seit dem fünften Lebensjahr Fahrrad fährt, sahen die Richter es als erwiesen an, dass es wissen müsse, während der Fahrt nach vorn zu schauen. Die Gefahr hätte das Kind einschätzen müssen.
Kann ein Kind überhaupt zahlen?
Das Kind hat derzeit kein Einkommen, aber auch die Eltern müssen es nicht zahlen:
Wenn ein Urteil rechtskräftig wird, hat der Gläubiger 30 Jahre Zeit das Urteil zu vollstrecken. Bis das Kind 38 ist, kann die Frau das Geld einfordern.
Also spätestens, wenn es arbeitet und Geld verdient muss das Kind zahlen.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP am Wochenende | 04. Januar 2020 | 12:10 Uhr