Geld zurück bei erfolgloser Partnervermittlung?
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Partnervermittlungsagenturen können dabei helfen, die große Liebe zu finden. Doch was, wenn die Vermittlung nicht so klappt, wie man es sich vorgestellt hat? Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt.

In Coronazeiten ist es gar nicht so einfach, einen neuen Partner oder eine neue Partnerin zu finden. Da muss man eben kreativ werden - und auch mal auf Partnervermittlungsagenturen zurückgreifen. Das dachte sich auch eine Liebessuchende aus dem Raum Aachen und schloss prompt einen Vertrag. Doch es lief nicht ganz so, wie sie es sich vorgestellt hatte.
Liebe kann Geld kosten
Rechtsanwalt Thomas Kinschewski aus Dresden erklärt den Fall:
Die Hautpleistung aus dem Vertrag ist, dass 21 Partnervorschläge in einem sogenannten Partnerdepot hinterlegt werden und (die Frau) hat auch noch unterschrieben, dass sie kein Widerufsrecht hat. Die Frau zahlt - Achtung! - 8330 Euro, also 400 Euro pro Nase und erhält 3 Kontakte.
Die haben der Dame aber leider nicht zugesagt und nach einer Woche - der Widerruf. Bekommt sie ihr Geld denn überhaupt zurück?
Bundesgerichtshof entscheidet: Es gibt Geld zurück
Die Frau hatte Glück, so Kinschewski:
Sowohl der BGH, als auch das Oberlandesgericht Köln haben gesagt: Ja, so eine Partneragentur hat eine Hauptleistungspflicht - Partnerdepot. Aber es reicht nicht, dass ich das Depot nur anlege und ein, zwei Nasen dort hinterlege, sondern ich muss das Depot, so wie ich es vereinbart habe, vollmachen.
Da in diesem Depot statt 21 nur 3 Personen hinterlegt waren, hat die Frau einen Großteil ihres Geldes zurückbekommen: stolze 7.139 Euro. Den Rest durfte die Agentur behalten. Bei einer Onlineagentur wäre die Dame vielleicht nicht so leicht davongekommen, so Kinschewski weiter:
Immer merken: Bei Partnervermittlungen oder Singlebörsen, was auch immer, hat man keinen Erfolgsanspruch. Und bei Partnervermittlungen im Netz ist ungeklärt, ob ich auch widerrufen kann, weil es da einen Paragraphen im BGB gibt, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen besonderen Vertrauens besteht. Bei persönlich vermittelten Partnern, da gibt's dieses Kündigungsrecht, aber ich sage einfach mal voraus: Auch für Online-Partnervermittlungen gibt es dieses Kündigungsrecht auch.