Wer mit Krankschreibung droht, muss mit Kündigung rechnen
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Die Schichteinteilung passt nicht, mit dem Chef gibt's nur Krach: Für einige scheint die Drohung der Krankschreibung die einzige Lösung zu sein, um etwas zu bewirken. Doch das kann schnell nach hinten losgehen.

Die Mitarbeiterin einer Bäckerei hat etwas erlebt, das viele von uns wahrscheinlich kennen: Sie geriet immer wieder in Streitigkeiten mit ihrer Kollegin. Damit das nicht mehr passiert, hat sie ihre Chefin darum gebeten, in andere Schichten eingeteilt zu werden. Diese wies die Bitte jedoch zurück.
Und was sagt die Bäckerei-Mitarbeiterin? Dann lass ich mich halt krankschreiben. Und da sagt die Chefin: ,Du spinnst wohl. Dann kündige ich dich - und zwar fristlos.´, denn die Drohung mit Krankschreibung ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages. Dagegen hat die Frau geklagt.
Erklärt Rechtsanwalt Thomas Kinschewski. Es stellt sich heraus, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt: Die Frau hat Glück im Unglück.
Kündigung gegen Kündigung
Das Arbeitsgericht Schwerin entschied, dass der Frau nicht einfach fristlos gekündigt werden darf. Dieses Urteil basiert auf Informationen, die beim Landesarbeitsgericht (LAG) ans Tageslicht kamen.
Die Frau hatte nämlich von sich aus wegen der Schwierigkeiten mit ihrer Kollegin schon gekündigt. Und zwar für wenige Wochen später, als die fristlose Kündigung angesetzt war. Da hat das Landesarbeitsgericht gesagt: Hier muss eine Interessenabwägung stattfinden.
Die Mitarbeiterin hatte bereits 10 Jahre beanstandungsfrei in der Bäckerei gearbeitet. Laut LAG hätte die Chefin die Frau bis zu ihrer Kündigung beschäftigen müssen, notfalls auch in einer anderen Filiale. Das Gericht entschied hier zugunsten der Klägerin. Das würde aber nicht bei jedem Fall so gut ausgehen, so Thomas Kinschewski:
Es bleibt bei dem Grundsatz: Wer dem Chef mit Krankschreibung auch nur droht, ist raus.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP Themen des Tages | 16. Juli 2021 | 19:20 Uhr