Bundesgerichtshof: Extra-Kosten bei Flugbuchung im Netz unzulässig
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Der Bundesgerichtshof hat versteckte zusätzliche Kosten bei Flugbuchungen im Internet untersagt. Das betrifft auch Extra-Kosten für die Aufgabe eines Gepäckstückes. Das Urteil hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale erstritten.

Der Bundesgerichtshof hat versteckte Extra-Kosten bei Flugbuchungen im Internet für unzulässig erklärt. Die Bezahlung über die eigene Kreditkarte des Portals darf demnach nicht die einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit sein. Und auch die Gesamtkosten für zusätzliches Gepäck sollen transparenter werden. MDR JUMP-Rechtsexperte Thomas Kinschewski erklärt, was das konkret bedeutet.
Preise vergleichen wird nun einfacher
Das müsse auch der Fall sein, wenn die Leistungen erst später im Vorgang gebucht werden können. Laut Kinschewski sei so auch der Vergleich verschiedener Anbieter einfacher.
Nur so sind die Preise miteinander vergleichbar. Es geht also um Preis-Transparenz und damit auch um Verbraucherschutz.
Das Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen das Online-Portal Travel24 geführt. Mit diesem Urteil könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Buchen des Urlaubs gut erkennen, wie viel man tatsächlich für die Flüge und das zusätzliche Gepäck bezahlt – und sind vor unnötigen Zusatzkosten durch die Verwendung der eigenen Kreditkarte geschützt, so Kinschewski.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP am Abend - Die Themen des Tages | 01. Oktober 2021 | 19:20 Uhr