Arbeitgeber darf Maske tragen anordnen
Hauptinhalt
Wer am Arbeitsplatz die Maskenpflicht nicht einhält, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Arbeitgeber dürfen darauf bestehen, dass die Angestellten sich an die Vorgabe halten.

Zum Schutz vor Corona-Infektionen hatte das Rathaus Siegburg das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte angeordnet. Einer der Verwaltungsmitarbeiter hatte das abgelehnt und ein Attest vorgewiesen, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin, dass der Angestellte wenigstens ein Gesichtsvisier tragen soll. Daraufhin wurde ein weiteres Attest vorgelegt, wieder ohne Begründung, das bescheinigte, auch dies sei dem Mann nicht möglich.
Kein Schutz – keine Arbeit
Ohne Gesichtsbedeckung wollte die Stadtverwaltung den Mitarbeiter nicht weiter beschäftigen. Dagegen zog der Mann vor Gericht. Das Arbeitsgericht Siegburg lehnte die Klage ab. Nach Auffassung der Richter überwiegt der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher des Rathauses das Interesse des Klägers an einer Beschäftigung ohne Gesichtsvisier oder Mund-Nase-Abdeckung. Außerdem hatte das Gericht Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Atteste, erklärt Rechtsanwalt Thomas Kinschewski aus Dresden:
Dieses Attest völlig ohne Begründung reicht nicht. Warum muss der Mann denn keine Maske tragen – das müsste zumindest drin stehen. Er hat übrigens auch darauf geklagt, dass er im Homeoffice arbeiten darf und auch das hat das Gericht abgelehnt. Warum genau, dass hat das Gericht allerdings nicht gesagt. Ich vermute, der Mann ist im Publikumsverkehr beschäftigt gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: 4 Ga 18/20
Dieses Thema im Programm MDR JUMP am Wochenende | 09. Januar 2021 | 12:10 Uhr