Schadensregulierung bei Unfall mit ausländischem Fahrzeug
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27.01.2020 | 02:10 Uhr
Erste Schritte nach dem Unfall
Grundsätzlich gilt: erst einmal wie bei einen "normalen" Unfall verhalten. Das heißt, die Rettungskette einhalten: Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Bei verletzten Personen: Rettungsdienst informieren. Polizei informieren. Bei Personenschaden: Erste Hilfe leisten, bis Rettungskräfte oder Polizei eintreffen. Die Polizei erfasst notwendige Daten der Unfallbeteiligten. Diese werden später auch für Schadensregulierung der Versicherungen benötigt.
"Grüne Karte" aushändigen lassen
Bei einem entstandenen Haftpflichtschaden (Personen- und/oder Blechschaden) sollte man den Unfallbeteiligten nach der Grünen Karte fragen und sich diese aushändigen lassen. Die Grüne Karte ist ein Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr, den jeder von seinem Kfz-Haftpflichtversicherer kostenlos anfordern und einfach im Handschuhfach ablegen kann. Die Karte enthält alle wichtigen Daten zu Fahrzeug, Halter und der entsprechenden Kfz-Versicherung.
Kommt der Unfallbeteiligte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Russland, Montenegro, Tunesien, Türkei, Ukraine und Weißrussland, ist die Grüne Karte besonders wichtig, denn sie ist für eine spätere Schadenabwicklung vorzulegen. Bei Unfallgegnern aus EU-Ländern reicht auch das amtliche Autokennzeichen des Unfallbeteiligten. Nähere Informationen dazu finden sich im Merkblatt des Deutschen Büros Grüne Karte e. V.
Daten des Unfallbeteiligten aufnehmen
Kann der Unfallbeteiligte die Grüne Karte nicht vorlegen, sollten folgende Informationen notiert werden:
- Marke, Typ und Farbe des Fahrzeuges
- Amtliches Kennzeichen
- Name und Anschrift des Fahrers
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines
- Daten eventueller Zeugen
- Zeitpunkt und Ort des Unfalls
Schadenabwicklung über Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Gibt es Blech- und/oder Personenschäden bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland, meldet man seine Schadensansprüche beim Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) schriftlich an. Der Verein wendet sich dann an ein Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro und überträgt diesem die Schadenabwicklung. Welches Unternehmen das genau ist, hängt davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer der Unfallgegner ist, so der Verein. Die Unfallmeldung kann online über http://www.gruene-karte.de/de/unfallmeldung/ erfolgen. Hier wird man Schritt für Schritt durch die Unfallmeldung geführt.
Autoreisen ins Ausland
Zwar ist das Mitführen der Grünen Karte für PKW-Reisen innerhalb der EU keine Pflicht mehr, aber es wird empfohlen, um im Falle eines Unfalls alle wichtigen Daten parat zu haben, trotz eventueller Sprachbarrieren. Die Schadensregulierung wird so deutlich erleichtert. Übrigens auch, wenn man selbst im Ausland einen Unfall verursacht.
Außerhalb der EU ist das Mitführen der Grünen Karte in einigen Ländern Pflicht. Das betrifft Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Mazedonien, Montenegro, Türkei, Serbien, Russland, Weißrussland und die Ukraine. Israel, Iran, Marokko, Kosovo und Tunesien hingegen erkennen die Grüne Karte nicht an.
Achtung: Wurde man im Ausland in einen Unfall verwickelt, ist das DBGK nicht für Schadenabwicklung zuständig. Es gilt hier jeweils das Schadensersatzrecht des Unfalllandes. In diesem Fall ist es wichtig, einen Unfallbericht von der dortigen Polizei anfertigen zu lassen. Besonders wenn der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann, sollte die Polizei gerufen werden. Ist der Unfall in einem EU-Land, Liechtenstein, der Schweiz oder Island passiert, können die Ansprüche in Deutschland geltend gemacht werden. Hierbei hilft der Zentralruf der Deutschen Autoversicherer unter Tel.: 0800 2502600 weiter und nennt einen entsprechenden Regulierungsbeauftragten. In anderen Ländern außerhalb der EU, muss man sich direkt an die ausländische Versicherung des Unfallgegners wenden.
Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten
Nach dem Unfall wird der Unfallschaden nicht durch die Versicherung des Unfallgegners reguliert? Als Geschädigter verfügt man nicht über eine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem: Auch hier hilft das Büro Grüne Karte weiter. Es unterstützt bei der Ermittlung der zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherung aber auch des Kfz-Halters. Zusätzlich können über das Büro polizeiliche Ermittlungsakten und medizinische oder technische Gutachten beschafft werden. Voraussetzung für die Unterstützung ist allerdings, dass sich der Unfall in einem Land der europäischen Union beziehungsweise Liechtenstein, Kroatien, der Schweiz oder Norwegen ereignet hat.
Fazit
Obwohl das Mitführen der Grünen Karte zumeist keine Pflicht ist, macht das Dokument es im Falles eines Unfalls für alle Beteiligten leichter, den entstandenen Schaden später über die Versicherer zu regulieren.
Dieses Thema im Programm MDR JUMP bei der Arbeit | 27. Januar 2020 | 10:45 Uhr