Väter im Kreißsaal ausgeschlossen? Die rechtliche Lage
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Aus vielen Regionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen häufen sich die Beschwerden werdender Mütter: Einige Krankenhäuser lassen sie in der Corona-Zeit nur noch ohne Begleitung in den Kreißsaal. Für viele Väter bedeutet das: Sie können bei der Geburt ihrer Kinder nicht dabei sein. Ein Anwalt erklärt, ob das rechtens ist.

Es ist für viele Paare einer der wichtigsten Tage: Die Geburt des eigenen Kindes. Aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus greifen viele Kliniken in Mitteldeutschland zu drastischen Maßnahmen: Sie lassen Frauen nur noch ohne Begleitung behandeln. Auch, wenn Schwangere nicht zur Risikogruppe für das Corona-Virus zählen.
Kreative Väter bleiben in Verbindung
Das betrifft werdende Eltern zum Beispiel auch im Krankenhaus Grimma. Ein Vater hat sich deshalb eine kreative Aktion einfallen lassen: Er grüßt die Mutter und das neugeborene Kind mit einem Plakat.
Krankenhäuser sagen: Maßnahmen notwendig
Auch die Uniklinik Leipzig lässt die Mutter zur Geburt nur allein in den Kreißsaal. Auf ihrer Internetseite steht: „Diese Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Patientinnen und Kinder sowie unseren Mitarbeitern.“ Auf Nachfrage des MDR erklärte das Uniklinikum Leipzig:
Auch für uns ist es schwer, sie und andere enttäuschen zu müssen. Aber die aktuelle Entwicklung der Infiziertenzahlen lässt uns leider keine Wahl.
Rechtliche Situation: Einschränkungen nicht notwendig
Sind diese Maßnahmen tatsächlich notwendig? Aus rechtlicher Sicht ist laut Rechtsanwalt Dr. Hermann Gloistein aus Halle die Situation in allen Bundesländern unterschiedlich. Er sagte MDR JUMP:
In Sachsen-Anhalt gibt es ein grundsätzliches Besuchsverbot in Krankenhäusern. Aber die Einrichtungen können Ausnahmen zulassen. Eine identische Situation haben wir in Thüringen.
Das könnte also von Geburtsstationen genutzt werden, um trotz der Einschränkungen eine Begleitung zuzulassen. In Sachsen ist die gesetzliche Lage noch einfacher:
Da haben wir in der maßgeblichen Verordnung kein Besuchsverbot für Väter. Hier können Väter am ehesten ohne Ausnahmegenehmigung auch in der Geburtsstation anwesend sein.
Gesundheit geht vor
Rein rechtlich ist es also durchaus möglich, auch in der derzeitigen Situation bei der Geburt eine Begleitung im Kreißsaal zu haben. Dem widerspricht aber der gesundheitliche Aspekt und damit der Schutz vor dem Coronavirus:
Es gibt auch das Hausrecht der Klinikumsbetreiber. Wenn diese schärfere Regelungen aufstellen, sind diese erstmal bindend.
Hier würde laut unserem Experten nur der Rechtsweg über eine einstweilige Verfügung eine Möglichkeit bieten, dennoch als Vater in den Kreißsaal zu dürfen.
WHO sagt: Begleitung ist wichtig
Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO nimmt in dieser Debatte eine klare Stellung ein. Auf einer Internetseite wird erklärt: „Alle schwangeren Frauen, haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vor, während und nach der Geburt. […] Eine sichere und positive Geburtserfahrung beinhaltet: Während der Geburt einen Begleiter Ihrer Wahl anwesend zu haben“.
Kliniken versuchen kreativ zu unterstützen
Die Krankenhäuser sind trotz aller Maßnahmen an einem guten Ablauf interessiert. Deshalb soll auch die Betreuung sichergestellt werden. Das Krankenhaus in Grimma versucht, werdende Mütter auch über Facebook zu beraten. Da derzeit keine Informationsveranstaltungen stattfinden können, haben die Mitarbeiterinnen kurzfristig ein Video produziert:
Dieses Thema im Programm MDR JUMP bei der Arbeit | 06. April 2020 | 13:15 Uhr